Das Kernstück des familienrechtlichen Beratungs- und Tätigkeitsfeld sind Fragen und Probleme bei Trennung und Ehescheidung, die ganz überwiegend in der Ehescheidung und die Durchführung des Versorgungsausgleichs (wechselseitiger Ausgleich der Renten- anrechte) münden.
Ein wesentlicher Schwerpunkt ist hierzu
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Diese Fragestellungen werden von mir kompetent durch Eheverträge bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und soweit eine Einigung der Eheleute nicht möglich ist, im gerichtlichen Verfahren bearbeitet.Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebens- partnerschaften gehören ebenfalls zu meinem Tätigkeitsfeld.
Ein zunehmender Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist im Hinblick auf die fortschreitende Lebenserwartung der Bereich Elternunterhalt; ebenso vorbereitende Eheverträge, die im Vorfeld oder während der Ehe geschlossen werden. |