Familienrecht

Das Kernstück des familienrechtlichen Beratungs- und Tätigkeitsfeld sind Fragen und Probleme bei Trennung und Ehescheidung, die ganz überwiegend in der Ehescheidung und die Durchführung des Versorgungsausgleichs (wechselseitiger Ausgleich der Renten- anrechte) münden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt ist hierzu

  • Die Klärung von Ansprüchen auf Getrenntlebens- und nachehe-lichen Ehegattenunterhalt sowie die vermögensrechtliche Ausein-andersetzung, insbesondere unter Einbeziehung gemeinsamer Schulden, die Teilung des Hausrats und die Fragestellung, wer in der Ehewohnung bzw. der gemeinsamen Immobilie verbleibt.
  • Fragen, die die Regelung von Trennung und Scheidung betroffener Kinder betrifft, dazu zählen insbesondere die Bereiche Kindesunterhalt, Umgang und elterliche Sorge, gehen häufig einher mit Trennung und Scheidung der Eltern.
Diese Fragestellungen werden von mir kompetent durch Eheverträge bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und soweit eine Einigung der Eheleute nicht möglich ist, im gerichtlichen Verfahren bearbeitet.Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebens- partnerschaften gehören ebenfalls zu meinem Tätigkeitsfeld.

Ein zunehmender Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist im Hinblick auf die fortschreitende Lebenserwartung der Bereich Elternunterhalt; ebenso vorbereitende Eheverträge, die im Vorfeld oder während der Ehe geschlossen werden.

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